Bezirksfischereiverein Viechtach e. V.

- weil Naturschützer sein schön ist -


Jugendwarte

Sebastian Erichsen

Sebastian Erichsen

Position: 1. Jugendwart

E-Mail: Jugendfischerei_Viechtach@web.de

Telefon: +49 1514 6630054

Stefan Bielmeier

Stefan Bielmeier

Position: 2. Jugendwart

Aufnahmeantrag
Hinweis:
Trotz der Änderung des Fischereigesetztes ab dem 01.01.25, bei dem das "Angelalter" der Kinder von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt wurde, wurde in der Vorstandschaft beschlossen, dass das Beitrittsalter in die Jugendgruppe bei min. 10 Jahren bleibt, da bei unseren Aktivitäten eine gewisse Eigenständigkeit erforderlich ist.

Wenn du uns beitreten möchtest, klicke
hier um den Aufnahmeantrag der Jugend als PDF-Download zu erhalten.

Bitte übergib anschließend den vollständig ausgefüllten Antrag am besten persönlich Sebastian.

Beiträge & Gebühren

Aufnahmegebühr ab 10 Jahre bis 14 Jahre

50,00 €

Aufnahmegebühr ab 14 Jahre bis 18 Jahre

100,00 €

Jahresbeitrag bis 18 Jahre

25,00 €

Kleine Jahreskarte

25,00 €

Große Jahreskarte

75,00 €

Info zur kleinen Jahreskarte
Die kleine Jahreskarte ist für Jungangler von 10 bis 18 Jahren, welche
keinen (gültigen) Fischereischein besitzen 
(unabhängig davon, ob diese eine bestandene Fischerprüfung abgelegt haben oder nicht).

Damit dürft Ihr mit
einer Ruten angeln & braucht eine erwachsene Begleitperson, welche einen gültigen Fischereischein besitzt.
Ein Nachweis über das Alter des Kindes/Jugendlichen sollte mitgeführt werden (z.B. Personalsausweis).

Info zur großen Jahreskarte:
Die große Jahreskarte ist für Jungangler von 14 bis 18 Jahren, welche einen gültigen Fischereischein (der einen bestandene Fischerprüfung voraussetzt) besitzen.

Diese entspricht der Jahreskarte, die Erwachsene erhalten.
Damit dürft Ihr mit zwei Ruten angeln & braucht keine erwachsene Begleitperson.

Optional könnt Ihr auch weiter die kleine Jahreskarte nehmen, dürft aber damit weiterhin nur mit einer Rute angeln & braucht eine erwachsene Begleitperson, welche einen gültigen Fischereischein besitzt.

Hinweis:
Du kannst innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrags verlangen.
Es gelten dabei die mit dem betroffenen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Aufnahmegebühr & der Jahresbeitrag werden frühestens 14 Tage nach Genehmigung deines Aufnahmeantrags von dem angegebenen Konto eingezogen, künftige Jahresbeiträge zum 01.02. des Jahres & Gebühren für beanspruchte Jahreskarten frühestens 14 Tage nach deren Ausgabe.
Über deine Aufnahme wird nach Abgabe deines Antrags in der darauffolgenden monatlichen Vorstandssitzung entschieden.

Wir würden uns freuen, wenn du bei unseren Veranstaltungen vorbei schaust! Bei Fragen kannst du uns gerne kontaktieren!
euer Sebastian & Stefan