Bezirksfischereiverein Viechtach e. V.

- weil Naturschützer sein schön ist -

Nützliche Informationen für Eltern & Jungfischer
in Bayern

Bis 7 Jahre
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers (Fischereischeininhabers) beteiligt werden. Für ein Kind unter 7 Jahre ist kein Erlaubnisschein für das Gewässer erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen. Das Kind darf die Angel auswerfen, unter Aufsicht den Drill durchführen, aber keinesfalls einen Fisch töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, sollte ein Elternteil oder eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit sofort eingreifen können und darf sich keinesfalls von der Angel entfernen.

Ab 7 Jahre
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr darf ein Kind unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Das Kind muss keinen Jugendfischereischein (abgeschafft ab dem 01.01.2025) besitzen, jedoch aber einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben.
Ein Nachweis über das Alter des Kindes sollte mitgeführt werden (z.B. Personalsausweis).

Ab 12 Jahre
Ab dem 12. Lebensjahr kann die staatliche Fischerprüfung absolviert werden.
Klicke hier, um einen dafür notwendigen Vorbereitungskurs in Bayern zu finden.

Ab 14 Jahre
Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über die Wahlmöglichkeit:

  1. Er fischt weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers. Diese Möglichkeit besteht max. bis zum 18. Lebensjahr.
    Ein Nachweis über das Alter des Jugendlichen sollte mitgeführt werden (z.B. Personalsausweis).
  2. Er holt sich bei seiner Gemeinde den staatlichen Fischereischein.
    In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln.

In beiden Fällen benötigt er außerdem einen Erlaubnisschein für das Gewässer.

Ab 18 Jahre
Ab dem 18. Lebensjahr kann eine Person nur noch angeln, wenn sie die Fischerprüfung bestanden hat und einen gültigen Fischereischein besitzt. Zudem ist ein Erlaubnisschein für das Gewässer nötig.

Erlaubnisschein für das Gewässer
Der Erlaubnisschein ist die Genehmigung des jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten (Gewässerbesitzer oder -pächter), dass der Angler in seinem Gewässer angeln darf. Dieses Dokument wird auf den Namen des Anglers ausgestellt und ist beim Angeln mitzuführen. Erlaubnisscheine gibt es als Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tageserlaubnisscheine. Sie werden auch als Jahres-, Monats- Wochen- oder Tageskarte bezeichnet. Der Erlaubnisschein ist beim jeweiligen Fischereiaus­übungsberechtigten erhältlich. An größeren Gewässern gibt es zumeist mehrere Verkaufsstellen für derartige Erlaubnisscheine.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseiten der Bayerischen Fischerjugend.
Außerdem kannst du zu diesem Thema gerne unsere Jugendwarte Sebastian & Stefan kontaktieren.